
Schulleitung Grundbildung / Standortleitung
14.01.2026
Aktualisiert im August 2026: Der Beitrag wurde nach dem Bundesratsentscheid zum Inkrafttreten der neuen Titelzusätze per 1. Oktober 2026 überarbeitet.
Die höhere Berufsbildung in der Schweiz erhält ein wichtiges Upgrade: Ab dem 1. Oktober 2026 dürfen Absolventinnen und Absolventen von eidgenössischen Prüfungen und Höheren Fachschulen den Titelzusatz «Professional Bachelor» oder «Professional Master» tragen. Eine Neuerung, die vor allem eines bewirken soll: mehr Klarheit und eine bessere internationale Einordnung, ohne die bewährte Qualität des Schweizer Bildungssystems zu verändern.
Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 beschlossen, die entsprechenden Änderungen per 1. Oktober 2026 in Kraft zu setzen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen die neuen Titelzusätze offiziell geführt werden.
In der Praxis werden die neuen Titel zum Beispiel wie folgt aussehen:
Dabei gilt: «Professional Bachelor» ist der Titelzusatz für eidgenössische Berufsprüfungen mit eidg. Fachausweis sowie für Bildungsgänge an Höheren Fachschulen mit Diplom HF. «Professional Master» gilt für eidgenössische Höhere Fachprüfungen mit eidg. Diplom.
Bis anhin waren Abschlüsse wie der eidg. Fachausweis, das eidg. Diplom oder ein HF-Abschluss ausserhalb der Schweiz oft schwer einzuordnen. Obwohl sie auf Tertiärstufe angesiedelt sind und stark praxisorientierte Kompetenzen vermitteln, fehlte vielen internationalen Arbeitgebenden ein vertrauter Referenzrahmen. Genau hier setzen die neuen Titelzusätze an.
Mit «Professional Bachelor» und «Professional Master» wird deutlicher, auf welchem Qualifikationsniveau sich diese Abschlüsse bewegen. Der Zusatz «Professional» macht klar: Es handelt sich um praxisnahe, berufsorientierte Qualifikationen, die direkt auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet sind.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
Wichtig zu betonen: Die bestehenden Abschlüsse behalten ihren Wert und ihre Bezeichnung. Die neuen Titelzusätze sind eine Ergänzung, kein Ersatz.
Der Titelzusatz wird nach dem geschützten Titel aufgeführt und mit einem Komma getrennt. Er darf nicht alleine verwendet werden. Die Verwendung von «Professional Bachelor» oder «Professional Master» ist freiwillig.
Für die Schweizer Bildungslandschaft ist dieser Schritt ein klares Signal: Berufliche Exzellenz verdient Sichtbarkeit, auch über die Landesgrenzen hinaus. Die höhere Berufsbildung wird damit nicht neu erfunden, aber zeitgemäss weiterentwickelt.
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Ab wann dürfen die Titelzusätze offiziell geführt werden? Die Änderungen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» zusammen mit dem jeweiligen geschützten Titel offiziell geführt werden.
Was gilt für Abschlüsse ab dem 1. Oktober 2026? Wer eine eidgenössische Berufsprüfung erfolgreich abschliesst, erhält den Titelzusatz «Professional Bachelor» auf dem eidgenössischen Fachausweis. Wer eine eidgenössische Höhere Fachprüfung erfolgreich abschliesst, erhält den Titelzusatz «Professional Master» auf dem eidgenössischen Diplom. Wer einen Bildungsgang an einer Höheren Fachschule abschliesst, erhält den Titelzusatz «Professional Bachelor» auf dem Diplom HF.
Wie wird der Titelzusatz nach Inkrafttreten korrekt genutzt? Der Titelzusatz darf nicht alleine geführt werden, um Verwechslungen mit akademischen Graden zu vermeiden. Er wird nach dem geschützten Titel aufgeführt und mit einem Komma getrennt. Die Verwendung ist freiwillig.
Ist der «Professional Bachelor» ein akademischer Bachelorabschluss? Nein. «Professional Bachelor» ist ein Titelzusatz der höheren Berufsbildung und kein akademischer Bachelorabschluss einer Fachhochschule oder Universität. Der Zusatz ergänzt den bestehenden geschützten Titel und ersetzt ihn nicht.
Gelten die Titelzusätze auch für ältere HF-Diplome sowie eidgenössische Fachausweise und Diplome? Ja. Ab dem 1. Oktober 2026 dürfen die Titelzusätze auch für bereits erworbene Abschlüsse der höheren Berufsbildung geführt werden, beispielsweise für:
Dies gilt unabhängig vom Abschlussjahr. Du kannst den entsprechenden Titelzusatz ab dem 1. Oktober 2026 zusammen mit deinem geschützten Titel führen, ohne dass eine neue Abschlussurkunde ausgestellt werden muss.
Erhalte ich für einen bereits erworbenen Abschluss einen neuen Fachausweis oder ein neues Diplom? Nein. Für bereits erworbene Abschlüsse werden keine neuen eidgenössischen Fachausweise, eidgenössischen Diplome oder Diplome HF mit dem Titelzusatz ausgestellt.
Das SBFI stellt ab dem 1. Oktober 2026 ein allgemeines Dokument in den Amtssprachen zur Verfügung, das die Titelzusätze erklärt und der bestehenden Abschlussurkunde beigelegt werden kann.
Kann ich für einen bereits erworbenen Abschluss einen neuen Diplomzusatz mit «Professional Bachelor» oder «Professional Master» beantragen? Ja. Bisherige Absolventinnen und Absolventen können bei Bedarf ab Mitte Oktober 2026 gegen eine Gebühr direkt beim SBFI einen neuen Diplomzusatz beantragen. Die WISS beziehungsweise die jeweilige Bildungsinstitution stellt diesen nicht nachträglich aus.
Diplomzusätze für Abschlüsse der höheren Berufsbildung
Kann eine Höhere Fachschule für bisherige Inhaberinnen und Inhaber eines HF-Diploms nachträglich ein neues Diplom oder einen Diplomzusatz mit dem neuen Titel ausstellen? Nein. Für bereits erworbene Abschlüsse stellen Höhere Fachschulen keine neuen Diplome HF mit dem Titelzusatz aus. Ein nachträglicher Diplomzusatz wird ebenfalls nicht durch die Höhere Fachschule ausgestellt, sondern muss von den Inhaberinnen und Inhabern eines Diploms HF beim SBFI beantragt werden.
Weitere offizielle Informationen: