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Wie finde ich den perfekten Mieter?

Wie finde ich den perfekten Mieter

Vermieter/innen wünschen sich einen zuverlässigen Mieter, der Sorge trägt zur Wohnung, die Miete pünktlich bezahlt und bei Problemen aktiv auf einen zukommt. Eine hundertprozentige Sicherheit dafür gibt es nicht. Aber mit einigen Vorsichtsmassnahmen erhöhen sich die Chancen, einen guten Mieter zu finden. Doch worauf gilt es zu achten? Hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Die Vorbereitung

Bei der Wohnungsvermietung, möchten Leerstände vermieden werden. Daher sollte man mit der Suche nach einem neuen Mieter so früh wie möglich beginnen. Sobald die Kündigung des aktuellen Mieters eingetroffen ist, kann die Suche beginnen. So bleibt auch genügend Zeit, um die Kandidaten gründlich zu prüfen.

Für eine gute Vermietung ist ein marktgerechter Mietzins wichtig. Bei einer überteuerten Wohnung kann man riskieren, dass fragwürdige Interessenten angelockt werden. Beispielsweise Kandidaten, die sich aus der Not heraus auf eine zu teure Miete einlassen, aber bald wieder künden müssen – oder gar nicht die Absicht haben zu bezahlen. Ist die Miete angemessen, ergibt sich eine grössere Auswahl an Kandidaten.

Es ist wichtig, sich zu überlegen, welche Eigenschaften der Mieter mit sich bringen sollte. Wird eine Familie mit Kindern gesucht, ein älteres Ehepaar oder doch Singles? Das Inserat sollte dementsprechend formuliert und platziert werden. Der neue Mieter passt idealerweise zu den anderen Mietern im Gebäude. Wohnen im Haus vor allem ältere Personen und Ihre neuen Mieter sind Studenten, kann es zu Streit und Problemen untereinander kommen.

Die Suche

Heutzutage gibt es verschiedene Möglichkeiten, um einen Mieter zu finden. Eines davon wäre, ein Inserat zu verfassen und dies auf passende Plattformen zu publizieren. Beispielsweise auf den Immobilienplattformen im Internet, in Facebook-Gruppen, als Inserat in der Zeitung, als Aushang an öffentlichen Orten wie Universität / Einkaufszentren oder am schwarzen Brett der Liegenschaft.

Das private Netzwerk kann hierfür auch sehr behilflich sein. Freunde und Bekannte können die Suche nach einer neuen Mieterschaft auch verbreiten und ihre sozialen Kanäle als Multiplikatoren einsetzen. Sollte Interesse im breiteren Bekanntenkreis aufkommen, so besteht schon ein Bezug zum neuen Mieter.

Es haben sich verschiedene Interessenten gemeldet? Super, dann kann es mit den Wohnungsbesichtigungen losgehen. Der Zeitpunkt der Besichtigung ist sehr wichtig und das Lüften sollte nicht vergessen gehen. Man sollte sich für die Interessenten einzeln Zeit nehmen. Dies hat gegenüber einem «Tag der offenen Türe» einige Vorteile. So kann man die Bewerber besser einschätzen, auf deren Fragen eingehen und selber Fragen stellen. Beispielsweise wo der Interessent aktuell wohnt, warum er umziehen möchte, wo er arbeitet, ob er Haustiere hat etc. Die Angabe, ob die bisherige Wohnung durch den Vermieter gekündigt wurde und wenn ja, warum, ist erlaubt. Tabu sind private Fragen zur Familienplanung oder Religionszugehörigkeit. 

Die Entscheidung

Egal wie gut der erste Eindruck auch sein mag, Menschen erzählen nicht alles und der erste Eindruck kann täuschen! Es sollten keine voreiligen Entscheide getroffen und jeder potenzielle Mieter sollte sorgfältig überprüft werden. Es ist von Vorteil, wenn Interessenten ein Anmeldeformular ausfüllen, Vorlagen finden sich auf der Website des Hauseigentümerverbandes.

Daher ist die finanzielle Stabilität des Mieters wichtig. Fragen zum Lohn und weiteren Einkommen sollten im Vorn herein geklärt werden. Die Frage nach dem Einkommen ist gestattet, wenn der Interessent sein Einkommen in Einkommenskategorien (10‘000er-Schritte) angeben kann. Die Frage nach dem Verhältnis zwischen Mietzins und Einkommen ist ebenfalls gestattet. Faustregel: Der jährliche Mietzins sollte nicht mehr als ein Drittel des Jahreseinkommens ausmachen. Das Vorweisen eines Betreibungsregisterauszugs vom aktuellen Wohnort und von vergangen gehört ebenfalls in den Bewerbungsprozess.

Auskünfte über das Arbeitsverhältnis (gekündigt/ungekündigt) und die Bestätigung der ungefähren Lohnhöhe können beim Arbeitgeber jederzeit eingeholt werden. Die Hauseigentümer oder die Verwaltung können auch Auskünfte über den Kündigungsgrund, dem bisherigen Mietzins, der Zahlungsmoral und über allfällige Abmahnungen (Mietzinsschulden, Verstösse gegen die Hausordnung, Sorgfaltspflichtverletzungen etc.) geben. Wichtig ist, dass Abklärungen beim Arbeitgeber oder bei der Verwaltung die Zustimmung der Interessenten bedürfen.

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Thema: WISS Insights: Immobilien
Autor: Patrizia Hort
25.08.2022